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VG Potsdam, 30.01.2008 - 8 K 1338/05 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 30.01.2008 - 8 K 1338/05
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2010 - 9 N 173.08
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 75.05
Nichtigkeit einer Bestimmung einer Gebührensatzung eines Wasser- und …
Auszug aus VG Potsdam, 30.01.2008 - 8 K 1338/05
Hierbei hat der Beklagte nach ständiger Rechtsprechung ein weites Planungsermessen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 9 A 75.05 - VG Potsdam…, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 8 L 296/07 - Mitt. StGB Bbg.08/2007, S. 294; Urteil vom 8. November 2007 - 8 K 371/03 -, S. 19 d. E.A.), so dass die zugrundeliegende Planung einschließlich der Leitungsführung keinen Bedenken begegnet.Die möglicherweise einbezogene fiskalische Erwägung, die Kosten der zentralen Abwasserentsorgungserschließung und die laufenden Unterhaltskosten für den Zweckverband gering zu halten, wären allerdings ebenfalls nicht ermessensfehlerhaft gewesen, denn der WAZV ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts gleichermaßen an die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 9 A 75.05 -, Seite 6 des E.A.).
- BGH, 01.02.2007 - III ZR 289/06
Rechtsverhältnisse an einem Hausanschluss der Wasserversorgung; Überbürdung der …
Auszug aus VG Potsdam, 30.01.2008 - 8 K 1338/05
Zum anderen ist es grundsätzlich nicht unbillig, den Anschlussnehmer mit den Kosten der Unterhaltung zu belasten, weil er ein Sonderinteresse an dem Hausanschluss hat (vgl. für einen Trinkwasseranschluss BGH, Urteil vom 1.2. 2007 - UPR 2007, 220, 222 im Anschluss an OVG Münster, NVwZ-RR 1996, 599, 600). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 9 B 44.06
Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgung; Anschlussmöglichkeit; maßgebliches …
Auszug aus VG Potsdam, 30.01.2008 - 8 K 1338/05
Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich des Abgabenrechts festgestellt hat, wird die bloße Erwartung, das geltende Recht werde unverändert fortbestehen, grundsätzlich nicht geschützt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 9 B 44.06 - S. 19 des E.A.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2006 - 15 A 2089/04
Abwasserbeseitigung
Auszug aus VG Potsdam, 30.01.2008 - 8 K 1338/05
Ferner ist aus einem anderen Verfahren, das in der mündlichen Verhandlung eingeführt worden ist, bekannt, dass beim Betrieb einer solchen Haushebeanlage Wartungskosten in Höhe von etwa 200,- Euro und Energiekosten von etwa 10,- bis 20,- Euro anfallen (OVG Münster, Urt. vom 25. Juli 2006 - NWVBl. 2007, S. 151). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1996 - 22 A 2467/93
Auszug aus VG Potsdam, 30.01.2008 - 8 K 1338/05
Zum anderen ist es grundsätzlich nicht unbillig, den Anschlussnehmer mit den Kosten der Unterhaltung zu belasten, weil er ein Sonderinteresse an dem Hausanschluss hat (vgl. für einen Trinkwasseranschluss BGH, Urteil vom 1.2. 2007 - UPR 2007, 220, 222 im Anschluss an OVG Münster, NVwZ-RR 1996, 599, 600). - VG Potsdam, 15.05.2007 - 8 L 296/07
Vorläufige Untersagung der Herstellung einer zentralen …
Auszug aus VG Potsdam, 30.01.2008 - 8 K 1338/05
Hierbei hat der Beklagte nach ständiger Rechtsprechung ein weites Planungsermessen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 9 A 75.05 - VG Potsdam, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 8 L 296/07 - Mitt. StGB Bbg.08/2007, S. 294; Urteil vom 8. November 2007 - 8 K 371/03 -, S. 19 d. E.A.), so dass die zugrundeliegende Planung einschließlich der Leitungsführung keinen Bedenken begegnet. - VG Potsdam, 17.12.2004 - 12 K 2935/03
Auszug aus VG Potsdam, 30.01.2008 - 8 K 1338/05
Freilich steht eine Kostenerstattungspflicht nach § 10 KAG unter dem Vorbehalt, dass der Zweckverband Art und Umfang der Entwässerung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung und Abwägung der Belange des Zweckverbandes einerseits und des betroffenen Grundstückseigentümers andererseits bei der Wahl und Ausgestaltung der Entwässerungsmaßnahme bestimmt hat (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 12 K 2935/03 - zit. nach juris;… Dietzel in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 10 Rn. 27).
- VG Cottbus, 17.09.2012 - 6 K 87/10
Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten
27 Zu den gesetzlich geregelten Tatbestandsmerkmalen kommt hinzu, dass der Ersatz der Grundstücksanschlusskosten nur dann zulässig ist, wenn die Leistung im Sonderinteresse des Grundstückseigentümers erbracht wird (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 K 1338/05 -, zitiert nach juris; Urteile der Kammer vom 17. Februar 2005 - 6 K 1702/03 - und vom 14. Februar 2008 - 6 K 830/06 -). - VG Cottbus, 06.04.2017 - 6 K 375/14
Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten
Zu den gesetzlich geregelten Tatbestandsmerkmalen kommt insoweit hinzu, dass der Ersatz der Grundstücksanschlusskosten nur dann zulässig ist, wenn die Leistung im Sonderinteresse des Grundstückseigentümers erbracht wird (vgl. Urteile der Kammer vom 17. Februar 2005 - 6 K 1702/03 -, vom 14. Februar 2008 - 6 K 830/06 -, juris, …und vom 17. September 2012 - 6 K 87/10 -, juris Rn. 27ff; VG Potsdam, Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 K 1338/05 -, juris). - VG Potsdam, 18.04.2012 - 8 K 1748/09
Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten
cc) Der Beklagte hat die abgerechnete Maßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung und Abwägung der Belange der Landeshauptstadt einerseits und des betroffenen Grundstückseigentümers andererseits bei der Wahl und Ausgestaltung der Entwässerung bestimmt (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 15. November 2011 - VG 8 K 1556/11 - Seite 3; Urteil vom 17. Dezember 2004 - 12 K 2935/03 - Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 K 1338/05 - zitiert nach juris, Rdnr. 25 m. w. N.). - VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 2007/18 In dem vorliegenden Verfahren geht es nicht um die Kosten für die Herstellung einer Druckentwässerungsstation, bei der sich durchaus die Frage nach der Notwendigkeit eines Anschlusses mit diesem besonderen Verfahren stellt (vgl. Urteil der Kammer vom 30. Januar 2008 - 8 K 1338/05 -, juris, Rz. 25; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 11. Januar 2010, a.a.O.), sondern allein um die Ersatzpflicht für die Wartung der konkret installierten Entwässerungsanlage.
- VG Potsdam, 13.09.2010 - 8 K 806/09
Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten
Offenkundig - und insofern auch nicht von der Klägerin in Frage gestellt - war die komplette Erneuerung des Trinkwasserhauptstrangs in der ... selbst technisch geboten (vgl. zu dem technischen Ermessen VG Potsdam, Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 K 1338/05 - zit. nach juris, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2010 - OVG 9 N 173.08), da, wie dem Gericht auch aus anderen Klageverfahren betreffend den Kostenersatz für Maßnahmen an Trinkwasserhausanschlüssen bekannt ist, das gesamte öffentliche Trinkwasserleitungsnetz des Zweckverbandes im Stadtgebiet J... sanierungsbedürftig ist.